AGB

Für den Kartenverkauf und den Theaterbesuch gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Westfälischen Landestheater e.V. (WLT), die an der Theaterkasse, im Kartenverkaufs/Abobüro sowie auf der Internet-Seite des Theaters einzusehen sind.

Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) regeln die Beziehungen zwischen dem WLT und seinen Besucher*innen und sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen ihnen.

2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Veranstaltungen des WLT als auch für Kooperationsveranstaltungen mit Dritten.

Eintrittskarten und Ermäßigungen

3. Zum Einlass berechtigen grundsätzlich nur die Eintrittskarten des WLT, der angeschlossenen Vorverkaufsstellen und der Kooperationspartner des WLT.

4. Folgende Personengruppen sind zum Erwerb einer ermäßigten Eintrittskarte berechtigt: Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Schwerbeschädigte ab 50%, Begleitung eines Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen B, CAS-Pass Inhaber. Ermäßigungsberechtigungen sind beim Einlass nachzuweisen. Das WLT behält sich vor, die Ermäßigungsberechtigungen auch beim Erwerb der Eintrittskarte oder während einer Veranstaltung zu kontrollieren. Ermäßigte Eintrittskarten sind grundsätzlich nur in Verbindung mit einem Ermäßigungsausweis gültig.

5. Besucher*innen, die eine Ermäßigungsberechtigung bei einer Kontrolle nicht vorweisen können, obwohl ihre Eintrittskarte ermäßigt ist, haben auf Aufforderung des Personals unverzüglich den Differenzbetrag zum vollen Kartenpreis der jeweiligen Preisgruppe zu entrichten. Weigert sich ein*e Besucher*in, dieser Aufforderung nachzukommen, sind das WLT und die von ihm beauftragten Personen berechtigt, die betreffende Person unverzüglich des Hauses zu verweisen. Das WLT behält sich vor, einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen und Strafanzeige zu stellen.

6. Der Familienpass kann für 28€ von Familien erworben werden. Zum Erwerb muss die Personenzahl jedoch mindestens 5 betragen. Ob die „Familienkonstruktion” angemessen ist, liegt im Ermessen des Kartenverkäufers.

Öffnungszeiten der Kasse und Vorverkauf

7. Die Theaterkasse ist montags bis donnerstags von 08.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 11.30 Uhr geöffnet und wie folgt erreichbar: Telefon: 02305-97 80 20 E-Mail: tickets@westfaelisches-landestheater.de
Während der Theaterferien, am Wochenende sowie an Feiertagen ist die Theaterkasse geschlossen. Änderungen der Öffnungszeiten sind vorbehalten. Der Kartenvorverkauf über www.reservix.de ist dauerhaft geöffnet.
Die „Abendkasse” öffnet i.d.R. eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. An der „Abendkasse” werden ausschließlich Eintrittskarten für die im Anschluss stattfindende Vorstellung verkauft. Die „Abendkasse” schließt grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn.

8. Der freie Verkauf für Veranstaltungen des WLT beginnt zu Beginn der jeweiligen Spielzeit. Hiervon können Veranstaltungsreihen und einzelne Vorstellungen ausgenommen sein.

9. Das WLT ist berechtigt, die durch die Reservierung bzw. den Verkauf von Eintrittskarten bekannten personenbezogenen Daten für interne Zwecke zu speichern. Diese dienen dazu, Sie möglichst umgehend über Besonderheiten des Spielplans wie Vorstellungsänderungen und ausfälle zu informieren. Außerdem kann das WLT Sie über Neuigkeiten bezüglich des Theaters informieren. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Es gelten hierbei die Regelungen der Datenschutzerklärung (siehe auch Nr. 65).

Preise und Preisgruppen

10. Für die Veranstaltungen des WLT gelten unterschiedliche Preiskategorien und Platzgruppen.

11. Bei bestimmten Veranstaltungen (z.B., Gastspiele, Sonderkonzerte, Lesungen) gelten Sonderpreise.

12. Die Eintrittspreise und Platzgruppen für die Spielstätten des WLT richten sich nach der Entgeltordnung für das WLT in der aktuellen Fassung, wie sie jeweils im Spielzeitprogramm oder auf der Internetseite des WLT veröffentlicht wird.

13. Bei Veranstaltungen Dritter in den Räumen des WLT werden die Eintrittspreise und die Regeln des Vorverkaufs vom jeweiligen Veranstalter festgelegt. Das WLT haftet den Besucher*innen gegenüber nicht für die Leistungen und Preise dieser Veranstalter.

14. Der Weiterverkauf von beim WLT oder bei beauftragten Vorverkaufsstellen erworbenen Eintrittskarten (Originalkarten und print@home-Tickets) zu einem höheren Preis als dem auf dem Ticket angegebenen Endpreis ist untersagt. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist nicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarten verlieren ihre Gültigkeit. In diesen Fällen behält sich das WLT vor, rechtliche Schritte einzuleiten.

Kartenverkauf über das Internet

15. Eintrittskarten für die Veranstaltungen des WLT können rund um die Uhr per Internet über die
Online-Buchungssysteme „Reservix” und „ADticket” gebucht werden. Für die Leistungen der Software-Anbieter haftet das WLT nicht. Im Falle einer fehlerhaften Buchung, die auf Leistungen von „Reservix” oder „ADticket” zurückzuführen sind, können die angefallenen Vorverkaufsgebühren und Kosten des Zahlungsverkehrs nicht vom WLT erstattet werden.

16. Sofern die Eintrittskarte über die Online-Buchungssysteme „Reservix” oder „ADticket” gekauft und am privaten Drucker ausgedruckt („print@home”) wird, muss sichergestellt sein, dass die Eintrittskarte nicht von Unbefugten genutzt wird. Für missbräuchlich genutzte oder verlorene Eintrittskarten leistet das WLT keinen Ersatz. Das WLT behält sich vor, das Vorstellungs- und Platzangebot für den Online-Kartenverkauf jederzeit und ohne besonderen Hinweis zu verändern, zu ergänzen oder zu löschen bzw. den Online-Kartenverkauf zeitweise oder vollständig einzustellen.
Das gleiche gilt für den Abverkauf durch angeschlossene Vorverkaufsstellen.

17. Die Käufer*innen willigen mit dem Karten- und/oder Abonnementkauf in diese AGBs ein.

Abo-Bedingungen

18. Das WLT wird alles unternehmen, die durch die Abonnent*innen getroffene Platzwahl einzuhalten. Es hat allerdings aus künstlerischen und/oder organisatorischen Gründen das Recht, kurzfristig Platzänderungen oder Änderungen der Spielstätte vorzunehmen bzw. Abonnement-Vorstellungen auf einen anderen Termin zu verlegen. Die Abo-Karten werden den Abonnent*innen zu Beginn der Spielzeit zugeschickt. Die Karten sind übertragbar. Sollte es sich um ein ermäßigtes Abonnement handeln, ist das Abonnement nur gültig in Verbindung mit dem Personalausweis und nur an Personen übertragbar, die ebenfalls ermäßigungsberechtigt sind. Das WLT behält sich vor, alternativ Eintrittskarten vor der jeweiligen Vorstellung zu verschicken.

19. Umtauschwünsche von Gutscheinen müssen an der Theaterkasse zu den Kassenöffnungszeiten mind. 72 Stunden vor der angesetzten Vorstellung angemeldet werden. Abonnent*innen können sich auf Wunsch einen Umtauschgutschein ausstellen lassen oder falls möglich direkt in eine andere Veranstaltung dieser Reihe umbuchen. Eine Garantie für die Einlösung eines Umtauschgutscheins in eine bestimmte Vorstellung kann nicht übernommen werden. Der Umtauschgutschein muss an der Theaterkasse mind. 48 Stunden vor der Vorstellung vorgelegt und getauscht werden.
Preisgruppengebundene Gutscheine können gegen entsprechenden Aufpreis auch in eine teurere Preisgruppe eingelöst werden – ohne Erstattung auch in eine günstigere Preisgruppe. Es gilt die jeweilige Entgeltordnung der laufenden Spielzeit. Sollte es zu einer Preiserhöhung in der nachfolgenden Spielzeit kommen, so muss ein der gewählten Preisgruppe entsprechender Aufpreis gezahlt werden. Ein Ersatz bei Verlust der Gutscheine ist nicht möglich!

20.
Mit der Bestellung eines Abonnements und der Zusendung der Abo-Unterlagen wird ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Kund*in und WLT geschlossen. Das Entgelt für das Abonnement kann auf folgendes Konto des WLT überwiesen werden:
Sparkasse Recklinghausen vest, IBAN. DEII 4265 0150 0000 017509, SWIFT-BIC: WELADEDIREK oder alternativ bei Abholung Bar an der Theaterkasse bezahlt werden. Eine Kartenzahlung an der Theaterkasse ist nicht möglich. Es gelten die Entgeltregelungen des WLT in der jeweils gültigen Fassung.

21. Abonnements verlängern sich automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn nicht einer der beiden Vertragspartner bis spätestens zum 31. Mai der laufenden Spielzeit den Vertrag schriftlich kündigt. Für Abonnements, die nach dem 01.03.2022 abgeschlossen werden/wurden, gelten folgenden Bestimmungen: Ein neuer Abonnementvertrag wird zunächst für eine Spielzeit abgeschlossen. Dieser verlängert sich automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn der Abonnent bzw. die Abonnentin diesen nicht fristgerecht kündigt (siehe Punkt 22). Nach Ablauf dieser zweiten Spielzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis unbefristet, sodass jederzeit mit einer Frist von einem Monat das Vertragsverhältnis schriftlich gekündigt werden kann. Bereits erhaltene Eintrittskarten müssen dem WLT unverzüglich zurückgegeben werden. Das WLT erstattet der Abonnentin bzw. dem Abonnenten den Gegenwert der noch nicht stattgefundenen Vorstellungen.
Sollte das WLT in einer Spielzeit kein Abonnement anbieten, setzt der Vertrag automatisch bis zur Wideraufnahme eine Abonnements aus.

22. Der Nachweis für ein bisher ermäßigtes Abonnement muss ebenfalls bis zum 31. Mai der laufenden Spielzeit für die kommende Spielzeit vorgelegt werden, da sonst der volle Preis angerechnet werden muss. Bei Neuabschluss eines Abonnements ist der Ermäßigungsnachweis direkt beizufügen. Bei Ausfall einer Vorstellung durch Streik oder höhere Gewalt hat der Abonnent keinen Anspruch auf eine Ersatzleistung. Dies gilt ebenso bei Versäumnis einer Vorstellung.
Reservierung, Umtausch, Verlust und Gutscheine

23. Kartenbestellungen sind frühestens zum Beginn des Vorverkaufs möglich. Im telefonischen Vorverkauf schicken wir Ihnen die Eintrittskarten mit einer Rechnung postalisch zu (s. Entgeltordnung). Sie haben dann 14 Tage Zeit, um den Betrag auf unser Konto zu überweisen. Erfolgt dies nicht rechtzeitig, behalten wir uns vor, ihre Bestellung zu stornieren.

24. Reservierte Karten bleiben für maximal 7 Tage reserviert (wenn nicht anders mit dem Kartenverkauf vereinbart) und müssen innerhalb dieser Frist bezahlt und abgeholt werden, ansonsten wird die Reservierung aufgehoben.

25. Bereits erworbene Eintrittskarten können grundsätzlich nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden. Das WLT behält sich jedoch vor, dies in Einzelfällen auf Kulanzbasis zu tun.

26. Kartenreservierungen für die Abendkasse können nur erfolgen, wenn diese im Vorfeld bezahlt werden. Eine Abholung ist bis max. 30 Minuten vor Aufführungsbeginn möglich. Danach gehen die Karten zurück in den Freiverkauf.

27. Kurzfristig für die Abendkasse reservierte Karten, die bis zum Vorstellungsbeginn nicht abgeholt werden, können in Rechnung gestellt werden.

28. Inhaber von Abonnements können bei Verhinderung eine Vorstellung im Rahmen des Abonnements gegen einen anderen Vorstellungstermin des Stücks (falls vorhanden) in der laufenden Spielzeit umtauschen. Diese Umtauschwünsche müssen an der Theaterkasse zu den Kassenöffnungszeiten persönlich oder telefonisch 72 Stunden vor der angesetzten Vorstellung angemeldet werden. Umgetauschte Karten, die am Vorstellungsabend nicht spätestens 30 Minuten vor der Vorstellung an der Theaterkasse abgeholt wurden, verlieren ihre Gültigkeit. Unangemeldete Umtauschwünsche sind nicht möglich.

29. Sollte kein passender Ersatztermin verfügbar sein, gibt es die Möglichkeit, die Karten gegen einen Umtauschgutschein einzutauschen.

30. Eintrittskarten, die den Kund*innen abhandengekommen sind oder zerstört wurden, können nicht ersetzt werden. Dies gilt auch für Eintrittskarten, die auf dem Versandweg verloren gehen. Ein Ersatz ist nur ausnahmsweise dann möglich, wenn glaubhaft nachgewiesen werden kann, welche Karte gekauft wurde. Ob eine Karte ersetzt bzw. neu ausgedruckt wird, liegt im Ermessen der Kassenleitung.

31. Bei Versand von Eintrittskarten liegt kein Fernabsatz im Sinne des § 312B Abs. 6 BGB vor.

32. Umtauschgutscheine haben eine Gültigkeit von einem Jahr ab Ausstellungsdatum.

33. Für nicht wahrgenommene Vorstellungen können wir keinen Ersatz leisten.

34. Geschenkgutscheine haben eine Gültigkeit von 3 Jahren ab Kaufdatum.

35. Die Gutscheine (sowohl Geschenk- als auch Umtauschgutscheine) sind nur für Vorstellungen des WLT im Studio, in der Stadthalle oder im Parkbad Süd einlösbar. Beim Einlösen eines Gutscheins für musikalische Produktionen fällt ggf. ein Differenzbetrag ¥ÐR40-€ an. Die Gutscheine sind nicht für externe Vorstellungen des WLTs einlösbar (sog. Gastspiele).

Streaming

36. Für einige Vorstellungen werden durch das WLT Videomitschnitte angefertigt und dem Ticketkunden als Alternative zum Vorstellungsbesuch angeboten. Die Nutzung durch die Kund*innen ist freiwillig. Wird dieses Streamingangebot (On-Demand oder Lineares Streaming) mit einer vorhandenen Eintrittskarte in Anspruch genommen, schließt dies automatisch einen Vorstellungsbesuch aus und „entwertet” die Eintrittskarte. Eine Auszahlung des Gegenwertes, eines Teilbetrages oder die Erstellung eines Umtauschgutscheines ist dann nicht mehr möglich. Der Ticketinhaber hat keinen Anspruch auf Bereitstellung einer Streamingmöglichkeit durch das WLT und auch keinen Anspruch auf die Nutzung eines vorhandenen Streams. Die Einzelfallentscheidung liegt bei der Theaterkasse. Programm, Vorstellungsänderungen und -ausfall.

37. Die Intendanz des WLT trifft die Auswahl der vorgesehenen Werke. Ein Anspruch der Abonnent*innen auf bestimmte Inszenierungen besteht nicht. Der für die einzelnen Abonnementgruppen vorgesehene Spielplan wird in den Publikationen des WLT veröffentlicht. Änderungen sind ausdrücklich vorbehalten.

38. Bei Änderungen im Spielplan wird der Gast gesondert und rechtzeitig informiert, sofern uns die Daten zur Kontaktaufnahme vorliegen. Es wird außerdem auf der Homepage des WLT sowie auf Facebook und Instagram darüber informiert.

39. Programm-, Termin- und Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten. Für eine infolge höherer Gewalt ausgefallene oder vom Gast versäumte Vorstellung wird kein Ersatz geleistet. Ist der Ausfall durch Streik bedingt, wird sich das WLT bemühen, eine Ersatzvorstellung anzubieten. Falls dies nicht möglich ist, wird der Eintrittspreis erstattet evtl. in Form eines Umtauschgutscheines (Gültigkeit bis Ende der laufenden Spielzeit). Eine Entscheidung trifft hier im Einzelfall die Theaterleitung.

40. Bei Besetzungsänderungen besteht kein Anspruch des Besuchers auf Erstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes oder Umtausch der Karte.

41. Bei veränderten Anfangszeiten besteht kein Anspruch des Besuchers auf Erstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes oder Umtausch der Karte. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur, wenn die Anfangszeit um mehr als zwei Stunden nach hinten verschoben oder die Anfangszeit vorverlegt wurde und der Gast keine Möglichkeit hatte, von der Vorverlegung Kenntnis zu nehmen. Es besteht kein Schadensersatzanspruch wegen Verkehrsverbindungen, die nicht genutzt werden konnten.

42. Schadensersatzansprüche aufgrund nicht rechtzeitigen Erreichens einer Vorstellung — gleich aus welchem Grunde – bestehen nicht.

43. Für Angaben auf Plakaten und in den Publikationen des WLT wird keine Gewähr übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten.

44. Muss eine Vorstellung ausfallen oder vor der Pause abgebrochen werden, werden die Kund*innen durch eine Ersatzvorstellung entschädigt bzw. wird die im Freiverkauf erworbene Eintrittskarte auf Wunsch erstattet. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet. Bei Vorstellungsabbruch nach der Pause gilt die Vorstellung als gespielt.

45. Muss das WLT aus unvorhergesehenen Gründen eine andere Vorstellung als die angekündigte spielen, werden die vorher gekauften Eintrittskarten bis zum Vorstellungsbeginn gegen Erstattung des Kassenpreises zurückgenommen. Der Betrag wird nachträglich per Banküberweisung erstattet. Weitere Aufwendungen der Besucher*innen werden nicht erstattet.

46. Fällt eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt (Katastrophen, Streik u. Ä.) aus, wird der Kassenpreis nicht erstattet.

47. Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes wegen Vorstellungsabbruchs kann nur innerhalb von 14 Tagen nach der abgebrochenen oder ausgefallenen Vorstellung durch Vorlage oder Einsendung der Eintrittskarte geltend gemacht werden. Erstattet wird der Kassenpreis der erworbenen Eintrittskarte. Für Abonnent*innen wird ein Umtauschgutschein erstellt. Wird die Produktion noch zu anderen Terminen angeboten, so können die Abonnent*innen angeben zu welchem Termin sie kommen möchten und der Umtauschgutschein wird gegen eine Eintrittskarte eingelöst.

48. Der vorzeitige Abbruch einer Veranstaltung begründet nur dann einen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises, wenn der Abbruch im ersten Akt oder bei einaktigen Werken in der ersten Hälfte der Veranstaltung erfolgt.

Verspäteter Einlass und Platzsperrungen

49. Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher*innen mit Rücksicht auf die anderen Besucher*innen und die mitwirkenden Künstler*innen oder erst zu einem von der Theaterleitung festgelegten geeigneten Zeitpunkt (z.B. Vorstellungs- oder Beifallpausen) in den Zuschauerraum eingelassen werden. Das gleiche gilt, wenn Zuschauer*innen während einer Vorstellung den Zuschauerraum verlassen und zurückkehren möchten. Bei bestimmten Vorstellungen kann ein Nacheinlass ganz ausgeschlossen sein.

50. Besucher*innen müssen den Anweisungen des Einlasspersonals Folge leisten. Dies betrifft insbesondere den Zeitpunkt des Einlasses und die zugewiesenen Plätze bei einem Nacheinlass.

51. Besucher*innen haben Anspruch auf den auf der Eintrittskarte angegebenen Platz, bei evtl. Nacheinlass ist jedoch den Anweisungen des Einlasspersonals Folge zu leisten und ggf. ein Einnehmen des angegebenen Platzes erst nach der Pause möglich. Ein Wechsel auf unbesetzte Plätze ist nur mit Zustimmung des Einlasspersonals möglich. Dies gilt nicht für Vorstellungen mit freier Platzwahl.

52. Wenn Plätze aus technischen oder künstlerischen Gründen nicht zur Verfügung stehen, behält sich das WLT vor, Ersatzplätze zuzuweisen.

53. Das WLT ist in all seinen Spielstätten zur Ausübung des Hausrechts berechtigt. Den Weisungen des Einlasspersonals ist Folge zu leisten.

Verbot von Bild- und Tonaufnahmen

54. Fotografieren sowie Bild- und / oder Tonaufzeichnungen während der Aufführungen sind aus urheberrechtlichen Gründen verboten.

55. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot von Bild- und Tonaufnahmen lösen Schadensersatzpflichten aus.

56. Personen, die unerlaubter Weise Fotoaufnahmen, Bild- und/oder Tonaufnahmen von Aufführungen machen, dürfen vom WLT oder von ihm beauftragten Personen unverzüglich des Hauses verwiesen werden. Es besteht im Fall der Verweisung aus dem Hause wegen unzulässiger Aufnahmen kein Anspruch auf Schadensersatz seitens der verwiesenen Person hinsichtlich des Eintrittsgeldes oder anderer Kosten im Zusammenhang mit der Vorstellung.

57. Das WLT behält sich das Recht vor, Filme und Tonbänder mit unzulässigen Aufnahmen zu konfiszieren und die betreffenden Aufnahmen darauf zu löschen. Das WLT gibt die entsprechenden Filme und Tonbänder anschließend an die Person zurück, von der sie konfisziert wurden.

58. Es besteht im Fall der Konfiszierung von Filmen und Tonbändern wegen unerlaubter Aufnahmen und Löschung der entsprechenden Aufnahmen kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Beschädigung anderer auf dem Bild- oder Tonträger befindlichen Aufnahmen.

Fernsehaufzeichnungen, Bild- und Filmaufnahmen

59. Bei Fernsehaufzeichnungen oder Filmaufnahmen sind die Besucher*innen damit einverstanden, dass die von ihnen während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen (Bild, Film, TV) ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswertung verwendet werden dürfen. Fotografien von Veranstaltungen des WLT mit Publikum im
Hintergrund werden nur zu eigenen Werbezwecken verwendet, auf denen die Personen nur als Beiwerk erscheinen.

Garderobe und Haftung

60. Aus sicherheitstechnischen Gründen müssen Garderobenstücke (Jacken, Mäntel, Schirme, Rucksäcke und andere sperrige Gegenstände) vor jeder Vorstellung abgegeben werden. Die Kosten hierfür sind bereits im Eintrittspreis enthalten. Sollten solche Gegenstände nicht abgegeben werden, ist das Einlasspersonal berechtigt, den Zutritt zum Saal zu verweigern.

61. Bei Abgabe der Garderobe erhalten die Besucher*innen eine Garderobenmarke.

62. Das WLT übernimmt die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal.

63. Die Haftung für in der Garderobe abgegebene Gegenstände beschränkt sich auf den Zeitwert der hinterlegten Gegenstände bis zu einer Höchstsumme von 500,00 € pro Garderobenmarke. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Beweislast hat der Gast.

64. Das WLT übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände und Bargeld, die sich in den Gegenständen, die an der Garderobe abgegeben wurden, befinden. Die Abgabe und Aufbewahrung geschieht in solchen Fällen auf eigene Gefahr der Besucher*innen.

65. Die Rückgabe der Garderobe erfolgt gegen Abgabe der Garderobenmarke und ohne weiteren Nachweis der Berechtigung.Bei Verlust der Garderobenmarke informieren die Besucher*innen unverzüglich das Garderobenpersonal. Bei schuldhaften Verzögerungen durch die Besucher*innen haftet das WLT nicht für einen etwaigen Verlust der abgegebenen Gegenstände. Die Besucher*innen ersetzen dem WLT die im Rahmen der Ersatzbeschaffung angefallenen Kosten.

66. Stellen die Besucher*innen Beschädigungen an abgegebenen Garderobengegenständen fest, so ist das Garderobenpersonal unverzüglich darüber zu informieren. Das WLT haftet bei späteren Beanstandungen nicht für Beschädigungen.

67. Gegenstände jeder Art, die in den Räumen des WLT gefunden werden, müssen beim Personal des WLT oder anderen vom WLT beauftragten Personen abgegeben werden.

68. Der Verlust von Gegenständen ist dem Personal des WLT oder anderen vom WLT beauftragten Personen unverzüglich mitzuteilen.

Hausrecht und Gefahrenabwehr

69. Das WLT übt in allen seinen Spielstätten das Hausrecht aus und ist bei Störungen berechtigt, im Rahmen seines Hausrechts Hausverweise und -verbote auszusprechen. Insbesondere können Besucher*innen aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher*innen belästigen oder in sonstiger Weise wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass die Besucher*innen die Vorstellung stören oder andere Besucher*innen belästigen wird.

70. Die Besucher*innen dürfen lediglich den auf ihrer Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Wurde ein Platz eingenommen, für den keine gültige Karte vorliegt, kann das WLT den Differenzbetrag erheben oder die Besucher*innen der Vorstellung verweisen.

71. Mobilfunkgeräte sowie sonstige Geräte aller Art, die akustische oder optische Signale von sich geben, dürfen nur im abgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.

72. Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind untersagt, Mäntel, Schirme, große Taschen und vergleichbare sperrige Gegenstände dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden.

73. Das Rauchen ist in den Räumen des WLT nicht gestattet.

74. Bei Brand und sonstigen Gefahrensituationen müssen die Besucher*innen das Haus ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Die Anweisungen des WLT-Personals oder anderer Personen, die vom WLT beauftragt sind, sind in diesen Fällen unbedingt zu befolgen.

Die Haftung des WLT ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

75. Das Anbieten und Verkaufen von Eintrittskarten durch Dritte in den Räumlichkeiten des WLT ist nicht erlaubt, ebenso das nicht autorisierte Auslegen von Werbematerialien oder Drucksachen jedweder Art.

76. Jedwede kommerzielle Tätigkeit in den Räumen des WLT bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Direktion des WLT.

Datenschutz, Widerrufsrecht, Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

77.
DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Stellenwert des Datenschutzes
Des Westfälischen Landestheaters e.V.- folgend abgekürzt als WLT bezeichnet, nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten speichern und wie wir sie verwenden. Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie wir den Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie unsere
Informationspflichten hinsichtlich der Erhebung personenbezogener Daten Ihnen gegenüber gewährleisten.

1. Verarbeitungstätigkeiten
Das WLT verarbeitet personenbezogene Daten, wenn Sie bestimmte Angebote oder Services auf unseren Internetseiten nutzen. Wenn Sie unsere Online-Reservierung nutzen oder KontaktFormulare ausfüllen, bitten wir Sie, Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Anschrift anzugeben. In jedem Falle ist uns nach dem Erhalt dieser Informationen Ihre Identität bekannt. Beim Internet-Direkt-Kauf werden Ihre Daten auf den Servern der Reservix GmbH Humboldtstraße 2, 79098 Freiburg im Breisgau verarbeitet. Zum Schutz vor Missbrauch unseres Internet-Buchungssystems werden die Login-Daten, unabhängig vom Zustandekommen einer Buchung, für einen angemessenen Zeitraum gespeichert.

2. Zweckbindung der Verarbeitung personenbezogener Daten
Das WLT verarbeitet personenbezogene Daten für drei grundlegende Zwecke:
a. um Ihren Kauf / Ihre Reservierung abzuwickeln
b. um Sie über die Veranstaltungen und Aktionen des Westfälischen Landestheaters informieren zu können, welche auch Ihrem Interessen entsprechen (hierzu legen wir ein Kundenprofil über Sie an)
c. um Ihrem Wunsch nach Kontaktaufnahme entsprechen zu können

3. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung und Speicherdauer
Rechtliche Verpflichtung der Datenspeicherung gemäß §257 HGB und 147 AO (Abgabeordnung) hinsichtlich der vertraglichen Abwicklung eines Kartenverkaufsgeschäftes Rechtmäßigkeit der Verarbeitung gemäß Artikel 6 DS-GVO Absatz la – falls eine Einwilligung vorliegt; Absatz lb – falls die Verarbeitung für vertragliche Maßnahmen erforderlich ist, lI zur Erstellung eines Kundenprofils. Ihre personenbezogenen Daten, welche zur Erfüllung vertraglicher Pflichten benötigt werden, bleiben gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Ihre personenbezogenen Daten, welche wir für Informations- bzw. Werbezwecke und der Erstellung Ihres Kundenprofils benötigen, bleiben so lange gespeichert, bis Sie der Verarbeitung der vorgenannten Zwecke bzw. eines vorgenannten Zweckes widersprochen haben.

4. Auskunftsrecht
Sie haben das Recht, Informationen über Ihre beim WLT verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten, soweit nicht gesetzliche / vertragliche Aufbewahrungsvorschriften die Datenverarbeitung begründen.

5.Widerspruchsrecht / Recht auf „Vergessenwerden”, Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Datenverarbeitung sowie Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben die Möglichkeit der Datenverarbeitung zu widersprechen. Die Daten werden dann gelöscht, soweit dies nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde und dies nach dem geltenden Recht möglich ist. Der Verarbeitung personenbezogene Daten, welche zur Vertragserfüllung und der sich daraus ergebenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert werden müssen, kann nicht wirksam widersprochen werden. Der Verarbeitung Ihrer Daten zum Zwecke der Erstellung eines Kundenprofiles können Sie jeder Zeit widersprechen. Diese Daten werden dann gelöscht.
Hinweis: Es kann durch das WLT nicht gewährleistet werden, dass Daten im Internet nicht weiter verfügbar sind bzw. missbräuchlich von Dritten verwendet werden, da die Nutzung von z.B. sozialen Netzwerken generell mit datenschutzrechtlichen Risiken verbunden ist. Sie haben auch das Recht auf Berichtigung nicht korrekter Daten und Einschränkung der Datenverarbeitung und Datenübertragbarkeit in ein maschinenlesbares Format. Im Falle einer Beschwerde wenden Sie sich bitte an das WLT. Sie können sich mit einer Beschwerde auch an die Aufsichtsbehörde wenden (Anschriften siehe unten).

6. Übermittlung an Dritte / Datenempfänger
Das WLT wird Ihre personenbezogenen Daten nur unter folgenden Voraussetzungen an Dritte weitergeben
a. wenn Sie der Übermittlung zugestimmt haben
b. oder wenn dies zur Durchführung Ihrer Reservierung oder Services, die Sie in Anspruch nehmen wollen, notwendig wird.

Ausnahmen hiervon sind zwingende Rechtsvorschriften oder Verstöße gegen Nutzungsbedingungen
a. wenn eine vollstreckbare behördliche oder gerichtliche Anordnung vorliegt
b. oder soweit dieses nötig ist, um eine missbräuchliche Verwendung unserer Angebote oder Services, insbesondere eine Nutzung unter Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des WLT oder besondere Nutzungsbedingungen in gesetzlich zulässiger Weise zu unterbinden. Soweit wir gesetzlich oder per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet sind, werden wir Ihre Daten an auskunftsberechtigte Stellen übermitteln.

7. Social Media / Links zu anderen Webseiten
Das WLT präsentiert sich auch in sozialen Online-Netzwerken, welche von anderen Unternehmen angeboten werden (z. B. Facebook, Twitter, Instagram, YouTube). Beachten Sie bitte, dass für die Registrierung und die Nutzung von solchen Online-Netzwerken die jeweiligen Datenschutz- und Nutzungsbedingungen dieser Unternehmen gelten. Einzelheiten zur Verarbeitung der Daten finden Sie u.a. hier Facebook Twitter Instagram
Obwohl wir unsere Geschäftspartner sorgfältig aussuchen, können wir keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Inhalte und die Datensicherheit von Websites Dritter übernehmen. Daher gilt diese Datenschutzerklärung nicht für verlinkte Webseiten Dritter.

Das WLT ist als Inhaltsanbieter für die eigenen Inhalte, die es zur Nutzung bereithält, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise (“externe Links”) auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden. Diese fremden Inhalte stammen weder vom WLT noch hat das WLT die Möglichkeit, den Inhalt von Seiten Dritter zu beeinflussen. Die Inhalte fremder Seiten, auf die das WLT mittels Links hinweist, spiegeln nicht die Meinung des Rheinischen Landestheater Neuss wider, sondern dienen lediglich der Information und der Darstellung von Zusammenhängen.

8. Cookies
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9. Webanalyse
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10. Privacy by Design / Privacy by Default (Sicherheit der Datenverarbeitung)
Das WLT ist bestrebt, Ihre persönlichen Daten vor Verlust, Missbrauch, unberechtigtem Zugang und Zerstörung zu schützen.
a. Verschlüsselung (technische Sicherheit): Ihre Bestelldaten werden bei dem OnlineKartenverkauf (Webshop) aus Sicherheitsgründen verschlüsselt übertragen.
b. Mitarbeiter im Verkauf & Service (organisatorische Sicherheit): Alle Mitarbeiter des WLT, die sich mit der Verarbeitung von Kundendaten beschäftigen, werden auf den datenschutzrechtlich korrekten Umgang mit personenbezogenen Daten verpflichtet und regemäßig geschult/sensibilisiert.

11. Verantwortliche Stelle
Westfälisches Landestheater e.V.
Europaplatz 10 44575 Castrop-Rauxel
meiritz@westfaelisches-landestheater.de

Unsere Mitarbeiter sind mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraut und zur strikten Beachtung verpflichtet. Wenn wir externe Auftragnehmer zur Erbringung von Angeboten oder Diensten einsetzen, so sind diese an die datenschutzrechtlichen Bestimmungen gebunden.

12. Datenschutzbeauftragte des WLT
Vanessa Meiritz
Westfälisches Landestheater e.V.
Europaplatz 10
44575 Castrop-Rauxel

13. Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2 – 4
40213 Düsseldorf

14. Änderungen dieser Datenschutzerklärung
Soweit wir neue Serviceleistungen einführen, Internet-Verfahren ändern oder wenn sich die Internet- und EDV-Sicherheitstechnik weiterentwickelt, ist die Datenschutzerklärung zu aktualisieren. Wir behalten uns deshalb das Recht vor, die Erklärung nach Bedarf zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderung werden wir an dieser Stelle veröffentlichen. Daher sollten Sie diese Website regelmäßig aufrufen, um sich über den aktuellen Stand der Datenschutzerklärung informieren.

15. Haftung
Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Webseiten kann trotz sorgfältiger Prüfung nicht übernommen werden. Das WLT übernimmt insbesondere keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen.
Der Datenschutzbeauftragte des Westfälischen Landestheaters

78. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das heißt, soweit das WLT Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bezahlung bzw. Bestätigung beim Kauf über den Webshop des WLT bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karte/n.

79. Das WLT ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.

Schlussbestimmungen

80. Diese Geschäftsbedingungen treten zum 01.07.2022 in Kraft.

81. Gerichtsstand ist Castrop-Rauxel.

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