UNESCO-Nominierung Theater- und Orchesterlandschaft

Deutschland hat seine Theater- und Orchesterlandschaft unter dem Titel „Theatres and Orchestras in Germany and their socio-cultural spaces“ bei der UNESCO für die Eintragung in die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit vorgeschlagen. Die Entscheidung fällt im Dezember 2019. Mehr Informationen

Nominierung der Deutschen Theater- und Orchesterlandschaft für die
UNESCO-Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes

Was?
2014 wurde die Deutsche Theater- und Orchesterlandschaft in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Jetzt wird die Einschreibung der „Theatres and Orchestras in Germany and their socio-cultural spaces” in die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit angestrebt. Der entsprechende Antrag wurde im März 2018 bei der UNESCO eingereicht. Nominierungsformular und -Film

Warum?
Die Deutsche Theater- und Orchesterlandschaft ist durch eine besonders hohe Dichte und Vielfalt im Hinblick auf Genres, Ästhetiken, Ausdrucksmittel, Sprache und Aufführungsanlässe gekennzeichnet. Die Nominierung zeigt, dass Theater und Orchester wichtige Räume der freien Meinungsäußerung, der öffentlichen Debatte und kritischen Reflexion sind. Sie unterstreicht auch die hohe Bedeutung der zahlreichen internationalen Kooperationen und Koproduktionen von Theatern, Gruppen und Orchestern.
Prägend ist in Deutschland bis heute das Repertoire- und Programmsystem mit einem dauerhaft engagierten Ensemble, mit dem Inszenierungen und Musikstücke über Monate oder Jahre hinweg verfügbar sind. Hinzu kommt eine sehr lebendige freie Szene sowie vielfältige Amateurtheater und -orchester.

Wie geht’s weiter?
Über die Aufnahme entscheidet der Zwischenstaatliche Ausschuss des UNESCO-Übereinkommens im Dezember 2019 nach eingehender Evaluierung durch einen Beratungsausschuss.

Was ist Immaterielles Kulturerbe?
Wissen. Können. Weitergeben. Immaterielles Kulturerbe sind kulturelle Ausdrucksfor-men, die von menschlichem Wissen und Können getragen und von Generation zu Ge-neration weitergegeben werden. Gemeinschaften prägen diese lebendigen Traditionen und entwickeln sie kreativ weiter. Immaterielles Kulturerbe wirkt identitätsstiftend und stärkt sozialen Zusammenhalt. Zum Immateriellen Kulturerbe zählen nach dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, darstellende Künste, gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste (auch Formen gesellschaftlicher Selbstorganisation), Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum sowie traditionelle Handwerkstech-niken.

Die erste Stufe: Bundesweites Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes
Die Deutsche Theater- und Orchesterlandschaft wurde 2014 auf Initiative des Deut-schen Musikrats und des Deutschen Bühnenvereins in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen.
Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes ist eine Bestandsaufnahme lebendiger kultureller Ausdrucksformen in und aus Deutschland.

Nominierung für die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit
Der Antrag Deutschlands für die „Theatres and Orchestras in Germany and their socio-cultural spaces” wurde im März 2018 bei der UNESCO eingereicht (Nominierungsformular und -Film). Dem voraus ging ein einjähriger Arbeitsprozess: Eine Task Force aus Vertreter/innen des Deutschen Bühnenvereins, des Deutschen Mu-sikrats sowie der freien Theater- und Orchesterschaffenden erarbeiteten Textentwürfe und machten Bebilderungsvorschläge. Diese konnten im Rahmen einer Online-Konsul-tation von jedem/jeder Interessierten fachlich kommentiert und ergänzt werden. Das Ergebnis wurde anschließend in einer persönlichen Konsultation mit den wichtigsten Stakeholdern der Szene validiert.
Die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit soll die Vielfalt immaterieller Kulturformen anhand ausgewählter Beispiele aus allen Weltregionen sicht-bar machen. Die Anerkennung kann sich positiv auf die öffentliche Wahrnehmung sowie den Respekt und die Wertschätzung gegenüber den praktizierenden Akteur*innen aus-wirken. Eine finanzielle Förderung seitens der UNESCO ist mit einer Anerkennung nicht verbunden. Die Anerkennung kann jedoch genutzt werden, um Ressourcen (in einem breit verstandenen Sinne) für Aktivitäten zu mobilisieren.

Warum wurde die Deutsche Theater-und Orchesterlandschaft nominiert?
Die Deutsche Theater- und Orchesterlandschaft ist durch eine besonders hohe Dichte und Vielfalt im Hinblick auf Genres, Ästhetiken, Ausdrucksmittel, Sprache und Auffüh-rungsanlässe gekennzeichnet. Die Nominierung zeigt, dass Theater und Orchester wichtige Räume der freien Meinungsäußerung, der öffentlichen Debatte und kritischen Reflexion sind. Sie macht auch deutlich, welch hohe Bedeutung die zahlreichen inter-nationalen Kooperationen und Koproduktionen von Theatern, Gruppen und Orchestern haben: Sie fördern interkulturelle Begegnungen und Kommunikation auch jenseits des politischen Diskurses und damit das Verständnis füreinander. Theater und Orchester sind gleichzeitig auch ein Raum für regionale Ausdrucksweisen und Identitätsbildung der jeweiligen Stadtgesellschaft.
Die Theater- und Orchesterlandschaft in Deutschland wird durch die rund 140 Staats- und Stadttheater sowie Landesbühnen mit Orchestern und 130 Opern-, Symphonie-, Rundfunk- oder Kammerorchestern sowie Kammerphilharmonien geprägt. Dazu kom-men über 33.000 Instrumentalensembles aus dem Amateurbereich, rund 220 private Theater, 100 Theater- und Symphonieorchester ohne feste Spielstätten, 2.200 freie Spielstätten, Gruppen und Ensembles und rund 2.500 Amateurtheaterbühnen, die zur Lebendigkeit der Szene einen bedeutenden Beitrag leisten.
Historisch resultieren Dichte und Vielfalt der Theater- und Orchesterlandschaft aus der großen Zahl kleiner Staaten und Herzogtümer im 18. und 19. Jahrhundert auf dem Ge-biet des heutigen Deutschlands. Diese gründeten Theater und Orchester als repräsen-tativen Ausdruck ihrer Hingabe zu Kunst und Kultur. Später baute ein selbstbewusstes Bürgertum diese Vielfalt und Dichte weiter aus. Prägend ist bis heute das Repertoire- und Programmsystem mit einem dauerhaft engagierten Ensemble, mit dem Inszenierungen und Musikstücke über Monate oder Jahre hinweg verfügbar sind. In den letzten Jahren hat sich darüber hinaus eine professionelle, oft interdisziplinär arbeitende Freie Szene als weitere bedeutende Säule der Theater- und Orchesterlandschaft etabliert. Hinzu kommen vielfältige Amateurtheater und -orchester.

Wie ist der Entscheidungsprozess?
Über die Aufnahme in die internationale UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes entscheidet ein Zwischenstaatlicher Ausschuss auf seiner Sitzung im Dezember 2019. Der Zwischenstaatliche Ausschuss setzt sich aus Vertretern 24 gewählter Vertrags-staaten zusammen. Er hat ein Vorbewertungsgremium eingerichtet, das vier Wochen vor der Sitzung seine Empfehlungen ausspricht.
Die Nominierung muss überzeugend nachweisen, dass die Kulturform lebendig und identitätsstiftend ist sowie durch konkrete Maßnahmen erhalten wird. Zentral ist die Partizipation der gesamten Trägerschaft des Elements am Nominierungsprozess. Be-dingung ist zudem eine bereits bestehende Eintragung im nationalen Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes.

Es geht nicht ums „Welt(kultur)erbe“!
Als „Welterbe“ gelten ausschließlich Baudenkmäler, Stadtensembles sowie Kultur- und Naturlandschaften (UNESCO-Konvention von 1972). Voraussetzung für die Anerkennung einer Stätte als Welterbe ist ihr außergewöhnlicher universeller Wert.
Als Immaterielles Kulturerbe (UNESCO-Konvention von 2003) gelten lebendige kultu-relle Ausdrucksformen. Für die Anerkennung einer Kulturform als Immaterielles Kultur-erbe spielen Gemeinschaftlichkeit, Kreativität und Weiterentwicklung(-sfähigkeit) eine herausragende Rolle.

Immaterielles Kulturerbe soll nicht konserviert werden!
Die Veränderungsprozesse der Traditionen sollen durch die UNESCO-Konvention und Erhaltungsmaßnahmen sowie Anerkennungen keinesfalls behindert werden. Erhaltung im Sinne der Konvention meint, die Lebensfähigkeit und Lebendigkeit kultureller Aus-drucksformen sicherzustellen. Es geht also nicht um die Konservierung oder den Schutz eines bestimmten historischen Zustands, sondern um die heutige und künftige Entwicklungsfähigkeit. Durch Erhaltungsmaßnahmen sollen die Voraussetzungen für eine fortwährende Weiterentwicklung und Weitergabe der Kulturform gewährleistet werden. Die UNESCO interveniert hierbei nicht.

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