Aktuelle Informationen zu den neuen Corona-Schutzverordnungen in NRW

Ab Donnerstag 13.01.2022 gelten die neuen Corona-Schutzverordnungen in NRW. Wir möchten Sie gerne darüber informieren, was dies für Ihren Besuch einer unserer Veranstaltungen heißt und was Sie bitte beachten müssen.

Der Besuch unsere Veranstaltungen unterliegt unverändert der 2G-Regelung (geimpft oder genesen).

Die weiteren Hygienemaßnahmen sind weiterhin einzuhalten:
Bitte halten Sie einen Abstand von 1.5 m zu anderen und desinfizieren Sie sich beim Betreten des Gebäudes die Hände. Das Tragen einer Maske (medizinisch: FFP2 oder OP-Maske) ist im gesamten Gebäude auch während der Vorstellung verpflichtend.

Von der 2G-Regelung sind generell Kinder bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres ausgenommen. In diesem Falle ist das Alter durch einen amtlichen Lichtbildnachweis zu bezeugen. Für die Vorstellungen im Rahmen einer Schulveranstaltung gilt die 3G-Regelung, also geimpft, genesen oder getestet.

Bleiben Sie gesund!

Alle weiteren Informationen haben wir hier für Sie zusammengestellt.