Am 20. März, dem Welttag des Theaters für junges Publikum, möchten wir vor allem eins feiern: Die Vielfalt. Der Arbeitskreis Kinder- und Jugendtheater NRW ruft heute den Artikel 1 des Grundgesetzes in Erinnerung.
Demokratie fordert von uns einen ständigen Prozess des Aushandelns, um unsere vielfältige Gesellschaft zusammenzuhalten. Ein Ort dafür können und wollen unsere Bühnen sein: Wir laden täglich ein, Kunst zu erleben, selbst zu gestalten und sich damit auseinanderzusetzen. Wir öffnen unsere Räume für alle, um in zahlreichen Begegnungen die gesellschaftliche Vielfalt zu feiern.
Grundgesetz, Art. 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Auch das Westfälische Landestheater zeigt am 20. März ein Stück aus dem Kinder- und Jugendtheater: Krabat um 13 Uhr in der Stadthalle Castrop-Rauxel.